Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.01.2010 - I-4 U 197/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Nebeneinander von Widerrufs- und Rückgaberecht - Grundsätzlich können dem Verbraucher ein Widerrufs- und ein Rückgaberecht durch entsprechende Belehrungen nebeneinander eingeräumt werden.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG
Ein Onlinehändler kann eine Widerrufs- und eine Rückgabebelehrung nebeneinander aufführen - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zulässige Kombination von Widerrufsrecht und Rückgaberecht bei einem eBay-Händler
- JurPC
Widerrufs- und Rückgaberecht und 40-Euro-Klausel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines Rückgabe- und eines Widerrufsrechts im Online-Versandhandel
- info-it-recht.de
Zur Frage Einräumung Widerrufs- und Rückgaberecht nebeneinander
- anwalt24.de
Abmahnfalle Widerrufs- /Rückgabebelehrung: Möglichkeit der Vermischung oder Nebeneinander bei eBay oder im Onlineshop
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 311a
Wettbewerbswidrigkeit des Angebots eines Rückgabe- und eines Widerrufsrechts im Online-Versandhandel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Verwendung von Widerrufs- und Rückgaberecht nebeneinander nicht zu beanstanden
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Widerrufs- und Rückgaberecht können kombiniert werden
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Widerrufsrecht und Rückgaberecht nebeneinander
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 39 (Entscheidungsbesprechung)
Kombination von Widerrufs- und Rückgaberecht
Verfahrensgang
- LG Bochum, 16.09.2009 - 13 O 166/09
- LG Bochum, 09.12.2009 - 13 O 166/09
- OLG Hamm, 05.01.2010 - I-4 U 197/09
- OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
Papierfundstellen
- MMR 2010, 698
- MIR 2010, Dok. 099
- K&R 2010, 354
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 29.06.2010 - 4 U 24/10
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
Der Senat hat die Berufung durch Urteil vom 5. Januar 2010 (4 U 197/09) zurückgewiesen.Auch wenn der mögliche Rechtsmissbrauch zunächst weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im Berufungsverfahren 4 U 197/09 zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht wurde, kann sich die Antragsgegnerin im laufenden Verfügungsverfahren jetzt immer noch auf einen solchen Rechtsmissbrauch berufen.